Allgemeine Geschäftsbedingungen

für meinen Engpass-Fnder-Tag

1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Rainer Kratzmann, Johannes-Wirtz-Strasse 31, 47877 Willich (im Folgenden Anbieter) und seinen Kunden (im Folgenden Teilnehmer) über die Teilnahme am Engpass-Tag.
(2) Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an selbstständige Coaches und Berater. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Teilnehmer erklärt mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt und den Engpass-Tag im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit nutzt.

2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Engpass-Tag ist ein strukturiertes Online-Tagesformat für selbstständige Coaches. In einer kleinen Gruppe erarbeiten die Teilnehmer gemeinsam mit dem Anbieter ihren zentralen unternehmerischen Engpass im Bereich Kundengewinnung und Positionierung sowie konkrete, priorisierte Massnahmen für die nächsten vier Wochen.
(2) Der Tag gliedert sich in fünf Schritte: Ziele klären, Probleme benennen, Engpass erkennen, Vorstellungsblockaden auflösen und erste Massnahmen priorisieren. Das Ergebnis ist eine priorisierte To-do-Liste mit den drei wirksamsten nächsten Schritten.
(3) Der Engpass-Tag findet ausschliesslich online über eine geeignete Videokonferenzplattform (z. B. Zoom oder ein vergleichbarer Dienst) statt. Der Anbieter stellt die Zugangsdaten rechtzeitig vor dem Termin zur Verfügung.
(4) Der Engpass-Tag stellt ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Der Anbieter schuldet eine sorgfältige Durchführung des Formats, nicht jedoch ein konkretes Ergebnis.
(5) Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, über eine stabile Internetverbindung, funktionierende Endgeräte und die erforderliche Software zu verfügen. Der Anbieter haftet nicht für technische Ausfälle auf Seiten der Teilnehmer oder durch Dritte.

3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die verbindliche Buchung eines Termins über das bereitgestellte Buchungstool oder per direkter Vereinbarung zustande. Die übersandte Buchungsbestätigung gilt als Auftragsbestätigung.
(2) Der Teilnehmer bestätigt mit der Buchung, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Teilnahmegebühr für den Engpass-Tag beträgt 640,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Rechnung wird im Anschluss an den Engpass-Tag ausgestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt per Banküberweisung zu begleichen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäss § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.

5 Stornobedingungen und Terminverschiebung
(1) Termine können bis zu 48 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert oder verschoben werden.
(2) Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Sollte der Anbieter den Termin aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht wahrnehmen können, wird ein Ersatztermin angeboten oder – auf Wunsch des Teilnehmers – eine vollständige Erstattung vorgenommen.

6 Mitwirkungspflichten
(1) Der Engpass-Tag setzt die aktive Mitwirkung des Teilnehmers voraus. Der Teilnehmer ist verpflichtet, relevante Informationen zu seiner Situation vollständig und wahrheitsgemäss bereitzustellen, soweit dies für die Durchführung erforderlich ist.
(2) Der Teilnehmer ist für die Umsetzung der erarbeiteten Massnahmen allein verantwortlich. Die Entscheidung über die Umsetzung liegt ausschliesslich beim Teilnehmer.

7 Vertraulichkeit
(1) Alle im Rahmen des Engpass-Tages ausgetauschten Informationen, insbesondere geschäftliche Strategien, persönliche Situationen und unternehmerische Herausforderungen der Teilnehmer, sind von allen Beteiligten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt gegenseitig für alle Teilnehmer sowie für den Anbieter und erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Engpass-Tag.
(3) Teilnehmer dürfen die für sich gewonnenen Erkenntnisse und Impulse frei und ohne Einschränkung für ihre eigene Tätigkeit nutzen.

8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn sowie für mittelbare oder Folgeschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen gesetzlich zwingender Haftung.

9 Urheberrecht
(1) Die vom Anbieter eingesetzten Materialien, Methoden, Werkzeuge und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben geistiges Eigentum des Anbieters.
(2) Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters ist es dem Teilnehmer untersagt, diese Materialien zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen. Allgemeine Erkenntnisse und Impulse darf der Teilnehmer frei für seine eigene Tätigkeit nutzen.

10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie den einschlägigen nationalen Datenschutzgesetzen. Einzelheiten sind der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen, die unter [Link / URL] abrufbar ist.

11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters in Willich.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürften der Schriftform.

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